Meta muss bei Abo nachbessern
Facebook gibt seinen Nutzern die Wahl: Daten preisgeben oder Abo bezahlen. Verbraucherschützer sind mit Erfolg dagegen vorgegangen. Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Meta gegen das Verbraucherschutzgesetz gehandelt habe und mit seiner Gestaltung der Bestell-Buttons nicht hinreichend klargemacht habe, wann ein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen werde. Außerdem gibt es Zweifel, ob Nutzer, die ihre Daten freigeben, überhaupt überblicken können was genau das heißt, und daher nicht in der Lage sind, eine notwendige „informierte Einwilligung“ zu geben. Zu diesem Punkt hat die Verbraucherzentrale NRW ebenfalls rechtliche Schritte eingeleitet.