Influencer*innen, die „Sharenting“ betreiben, also Bilder oder Videos ihrer Kinder auf Social-Media-Plattformen veröffentlichen, begehen Kindeswohlgefährdung – so ein Rechtsgutachten im Auftrag von Campact und des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und Kindervideos im Internet müsse daher bis zum vollendeten siebten Lebensjahr vollständig verboten werden und dürfe danach nur mit Einwilligung Kinder geschehen. Gesetze zum Kinderschutz greifen in diesem Bereich nicht ausreichend.

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