Plattformen haften für Algorithmen
Für Inhalte, die von User:innen hochgeladen werden, können Internetfirmen in den USA nicht belangt werden. Jetzt hat ein Gericht entschieden, dass das nicht für Algorithmen gilt, die Inhalte empfehlen. Auslöser ist der Tod eines 10-jährigen Mädchens, das an der sogenannten „Blackout-Challenge“ teilgenommen hatte, bei der User:innen aufgefordert werden, sich bis zur Bewusstlosigkeit zu strangulieren.