Die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) will eine Kennzeichnungspflicht für retuschierte Bilder in Werbung und Influencer-Accounts einführen, da „zu schöne“ Bilder ein unerreichbares Schönheitsideal promoten und damit ein negatives Körpergefühl hervorrufen oder verstärken können. In Frankreich gibt es eine solche Verordnung schon seit 2017.